Bestattungsvorsorge
„Der Tod ist gewissermassen eine Unmöglichkeit, die plötzlich zur Wirklichkeit wird.“
Wir alle wissen nicht, wann wir von dieser Welt Abschied nehmen müssen.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod und die Planung des eigenen Abschieds, kann daher das Leben bereichern, weil man die verbleibenden Jahre unbesorgter leben kann.
Bei einer Bestattungsvorsorge bestehen verschiedene Möglichkeiten, die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren und für den Moment des Abschieds bereit zu halten:
1. Bestattungswunsch - nur das Wichtigste festhalten
Wer die wesentlichen Punkte seines Abschieds regeln will, kann seine Wünsche in einem formlosen Dokument festhalten. Folgende Fragen können in einem Bestattungswunsch geklärt werden:
Der Bestattungswunsch sollte − wie jede Bestattungsvorsorge − auf keinen Fall im Testament integriert oder mit dem Testament zusammen aufbewahrt werden. Weil die Testamenteröffnung meist erst nach der Beisetzung stattfindet, würden die Bestattungswünsche zu spät bekannt werden.
+ 2. Vorsorgliche Abmachung - die Angehörigen entlasten
+ 3. Vorsorgevertrag - alles verbindlich geregelt (Erst ab 2022 möglich)
Sie brauchen Unterstützung? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne bei der Umsetzung der Vorsorge. Kontaktieren Sie uns für ein erstes kostenloses und unverbindliches Gespräch.
Jöri Bestattungen GmbH
Sinserstrasse 12
6330 Cham